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Meldung 01.02.2010 08:57
Leerverkäufe wieder erlaubt
Das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen bei elf deutschen Aktienwerten ist ausgelaufen. Die Aufsichtsbehörde BaFin betrachtet die Lage an den Finanzmärkten wieder als hinreichend stabil.
Das war auf dem Höhepunkt der Finanzkrise noch völlig anders. Im September 2008 sah sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gezwungen, den so genannten ungedeckten Leerverkauf von bestimmten Aktien der Finanzbranche zu verbieten. Mehrmals verlängerte die BaFin das Verbot, zum heutigen Montag endet es nun. Die Lage an den Finanzmärkten habe sich soweit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung der Notfallmaßnahmen verzichtet werden kann, schreibt die BaFin.
Ich geb dir was, was ich nicht hab
Bei Leerverkäufen verkaufen Händler Aktien, die ihnen gar nicht gehören. Dahinter steckt die Hoffnung, bis zum Fälligkeitstermin des Deals zu einem günstigeren Kurs als dem Verkaufskurs an die Aktien heranzukommen. Es wird also auf fallende Kurse spekuliert, um einen Gewinn einzustreichen.

Beim gedeckten Leerverkauf leiht sich der Investor gegen Gebühr die Aktien bei einem Dritten aus. Er besitzt sie damit zeitweise tatsächlich. Ungedeckte Leerverkäufe dagegen beruhen nur auf den Ankündigungen des Investors. Sie sind möglich, weil bis zur Erfüllung eines Geschäfts zwei Börsentage verstreichen können, innerhalb derer der Verkäufer die Aktien beschaffen kann.

Damit kann aber theoretisch ein Vielfaches der aktuell verfügbaren Papiere verkauft werden, was starke Kursverwerfungen nach sich ziehen kann. Aufsichtsbehörden wie die BaFin oder die amerikanische SEC untersagten daher teilweise diese Praxis. Sie befürchteten, dass das "Naked short selling", wie ungedeckte Leerverkäufe auch genannt werden, das Börsengeschehen in den unsicheren Märkten der Krisenmonate zu stark durcheinanderbringen würde.
BaFin will weiter wachen
Elf Finanz- und Versicherungstitel waren in Deutschland vom Leerverkaufs-Verbot betroffen, darunter zum Beispiel die Allianz, die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Münchener Rück oder die Hypo Real Estate. Die BaFin prüfe jedoch laufend die Entwicklung an den Finanzmärkten und werde bei einer erneuten Verschärfung neue Leerverkaufsregulierungen erlassen, teilte die Behörde mit.

Die französische Börsenaufsicht AMF hatte in der vergangenen Woche ein ähnliches Verbot für Finanzaktien-Leerverkäufe verlängert.
hb
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