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Performance & Rendite: Fonds


25.08.2009 11:50
Schmilzt das Vermögen nach Fondsverschmelzungen?
Wer sein Vermögen in Fonds investiert hat, sollte in diesen Tagen auf Post gefasst sein: DWS und Allianz Global Investors dünnen ihr Angebot aus, Hunderte Fonds machen dicht oder werden verschmolzen. Was tun? Aussitzen und nichts tun - oder verkaufen?
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Es gibt Fonds zu beinahe jedem Thema: Rohstofffonds, Ökofonds, Schwellenländer. Nur wenige haben die hochgesteckten Erwartungen erfüllt. Viele Anleger haben daher bereits die Reißleine gezogen und sich von ihren Fonds getrennt - die Mittelabflüsse und Wertverluste aufgrund des kritischen Zustands der Aktienmärkte erreichen einen dreistelligen Milliardenbetrag.

Hunderte machen dicht
Die Fondsanbieter reagieren: DWS schließt bis Mitte 2010 rund 100 Fonds, etwas mehr könnten es bei Allianz Global Investors bis zum Ende des laufenden Jahres werden. Häufig werden verschiedene Fonds einer Gesellschaft aber auch miteinander verschmolzen, um die Privatanleger zu halten. Bei einer Verschmelzung wird das Vermögen des einen Fonds auf einen anderen übertragen. Verschmelzung – das klingt, als könne sich der Anleger gelassen zurücklehnen. Dabei kann es durchaus nötig sein, aktiv zu werden.

Privatinvestoren hätten grundsätzlich drei Handlungsalternativen, sagt Gerd Bennewirtz, geschäftsführender Gesellschafter bei SJB FondsSkyline: Den verschmolzenen Fonds akzeptieren, mit Fonds der gleichen Gesellschaft tauschen oder mit Fonds einer anderen Gesellschaft tauschen.

Steuerneutrale Verschmelzung
Die für den Anleger kostengünstigste Variante ist nach Bennewirtz die Verschmelzung: „Wer der Verschmelzung zustimmt, hat nach derzeitigem Stand weder Abgeltungssteuer noch Transaktionsgebühren zu tragen.“ Für vor dem 1. Januar 2009 erworbene Fondsanteile gilt die alte Regelung zur Spekulationsfrist. Demnach sind Kursgewinne nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist steuerfrei.

Steuerlicher Bestandsschutz
Wer dagegen verkaufen, reinvestieren oder umtauschen wolle, der verliere den steuerlichen Bestandsschutz, selbst wenn die Anteile noch 2008 oder früher erworben worden seien.

Neben der steuerlichen Belastung können weitere Kosten auf den Privatanleger zukommen, denn anders als die Verschmelzung kosten Transaktionen wie z.B. Fondswechsel in der Regel auch Gebühren. „Noch 2002 hätten sich die Gesellschaften geschämt, für den Wechsel aus einem gescheiterten Fonds Geld zu verlangen“, stellt Bennewirtz fest.

Achtung bei den Gebühren
Aber selbst wenn die Verschmelzung steuerneutral ist - vor anderen Zusatzkosten schützt sie nicht. Denn Fondsanbieter könnten die Gelegenheit nutzen und den Anlegern einen teureren Fonds andrehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn beim verschmolzenen Fonds höhere Verwaltungsgebühren fällig werden, als beim ursprünglichen.

Ferner sollten Privatanleger bedenken, dass das Anlagethema des verschmolzenen Fonds vielleicht nicht mehr mit ihren konkreten Vorstellungen übereinstimmt.

ts
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