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Gesetzentwurf verabschiedet

Was sich bei offenen Immofonds ändert

Viele offene Immobilienfonds stecken in der Krise und müssen schließen. Um die Anleger besser vor den Risiken dieser Branche zu schützen, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet, das im Sommer in Kraft treten soll. Davon sind besonders Neueinsteiger betroffen.

Laut dem am 12. Dezember 2012 vom Bundeskabinett verschiedeten Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie für alternative Investments (AIFM), das am 21. Juli in Kraft treten soll, wird es künftig zwei unterschiedliche Anlegergruppen geben.

Während Altanleger jederzeit Anteile für maximal 30.000 Euro pro Halbjahr zurückgeben können, ist dies neuen Anleger künftig verwehrt. Wer Geld neu anlegt, soll es nur noch nach einer Mindesthaltedauer von zwei Jahren zu festen Terminen einmal im Jahr abrufen können. Tägliche Anteilsrückgaben, wie sie bisher möglich sind, soll es dann nicht mehr geben. Der ursprüngliche Plan, die Entnahme zudem auf ein Maximum von 30.000 Euro zu begrenzen, wurde aber aufgegeben.

Kritik der Verbände

Allerdings dürfen die Fondsgesellschaften künftig nur noch viermal im Jahr Anteilscheine ausgeben. Ob diese Bestimmungen tatsächlich in dieser Form in Kraft treten werden, steht noch nicht fest. Besonders der Branchenverband BVI ist mit den neuen Bestimmungen nicht wirklich zufrieden.

So sieht es der BVI beispielsweise kritisch, dass neue offene Immobilienfonds nur viermal im Jahr Geld einsammeln dürfen. Für Anleger und Fondsvertrieb sei so etwas nicht hilfreich. Ebenso bemängelt er, dass es künftig nur einmal im Jahr einen Rücknahmetermin für Anteile geben soll. Damit könnten Privatanleger nämliche keine monatlichen Auszahlpläne einrichten, etwa um ihre Rente aufzubessern.

Und schließlich bemängelt der BVI, dass bei den geplanten Regeln Alt- und Neuanleger in den Altfonds unterschiedlich behandelt würden. Den neuen Bestimmungen zufolge seien Altanleger den Neuanlegern überlegen, was nicht der gängigen Praxis der Gleichbehandlung entspreche.

Neue offene Immofonds bleiben möglich

Einen Teilerfolg hat die Finanzlobby aus BVI und Zentralem Immobilienausschuss bereits errungen. Entgegen dem ursprünglichen Referentenentwurf soll es nun doch auch weiterhin neue offene Immobilienfonds geben können.

Wegen der seit Jahren anhaltenden Krise vieler offener Immobilienfonds, die vor allem Privatanleger trifft, wollte das Bundesfinanzministerium noch im Sommer 2012 solche Anlagevehikel ab Mitte dieses Jahres verbieten. Dieser Plan ist nun vom Tisch, nachdem die Verbände monatelang dagegen Sturm gelaufen sind.

Großbaustelle (Quelle: colourbox)

Großbaustelle

Tatsächlich erfreuen sich die offenen Immobilienfonds noch immer großer Beliebtheit. Sie verwalten trotz der anhaltenden Probleme einiger Gesellschaften noch immer ein Gesamtvermögen von zuletzt 82 Milliarden Euro. 1999 waren es zwar noch 99,2 Milliarden Euro, doch das neue Gesetz wollen einige Anlagegesellschaften auch dazu nutzen, neue Fonds aufzulegen.

KanAm bereitet neuen Fonds vor

So bereitet etwa die Fondsgesellschaft KanAm ein neues Produkt vor. Der Fonds könnte nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes starten und würde mit einem Anfangsvolumen von bis zu 200 Millionen Euro Eigenkapital ausgestattet.

Das neue Gesetz mache offene Immobilienfonds "schockresistent", sagte Hans-Joachim Kleinert, geschäftsführender Gesellschafter bei KanAm. Damit bestehe die Möglichkeit, neue sichere Fonds aufzulegen, die auch für Privatanleger geeignet seien.

Kontrolle durch die BaFin

Sicherer sollen die offenen Immobilienfonds auch dadurch werden, dass sie künftig der Regulierung durch das Kapitalanlagegesetzbuch unterworfen sind. Damit unterliegen sie demnächst der Kontrolle der Finanzaufsicht BaFin. Diese in Bonn und Frankfurt ansässige Behörde muss nach dem Plan des Gesetzgebers künftig erst ihre schriftliche Erlaubnis zur Gründung eines Fonds erteilen.

Stand: 20.02.2013, 15:17 Uhr